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Behinderte Bewerber – Überblick über das Verfahren

Zielstellung:
Bewerber und Bewerberinnen, die mit Einschränkungen in den peripheren Abschnitten der Leistungserbringung leben müssen, erhalten im Eignungstest Erleichterungen, die die spezifischen Barrieren so weit wie möglich umgehen. Die für die zentralen Denkprozesse bei der Arbeit erforderlichen Kompetenzen müssen jedoch im gleichen Maße unter Beweis gestellt werden, wie dies im Test von Bewerbern und Bewerberinnen ohne Behinderungen verlangt wird.

Als peripher gelten die Funktionsabschnitte der Wahrnehmung und die der Äußerung von Denkergebnissen. Die angebotenen Erleichterungen beziehen sich auch auf den Umgang mit konstitutionell punktuellen Störungen der Denktätigkeit oder auf die physischen Voraussetzungen ihrer Erbringung.

Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass weder der behinderte Bewerber noch der Regelbewerber benachteiligt wird.

Umsetzung:
Jeder Bewerber erhält im Vorfeld zum Eignungstest diesen oder einen ähnlichen Hinweis:

„Sollte eine Behinderung  oder eine gesundheitliche Einschränkung bei Ihnen vorliegen, bitten wir möglichst frühzeitig Kontakt zum Test durchführenden Institut aufzunehmen, denn nur dann können wir Ihnen ein Testverfahren gewährleisten, welches Ihre Belange berücksichtigt. Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.verwaltungstests.de“.

Dies hat zur Folge, dass die Initiative auf den Bewerber verlagert wird. Er muss sich rechtzeitig vor dem Test um die Anamnese kümmern, um entsprechende Hilfen beim Test zu erhalten. Dadurch wird der Behörde das Nachfragen bei Behinderungen erspart und somit auch die mancherorts übliche Versendung von Fragebögen, deren Inhalt und Auswertung rechtlich und fachlich bedenklich ist.

Gemäß SGB IX dürfen Sie als personalführende Stelle nicht nach der Behinderung eines Bewerbers fragen. Fragen Sie lediglich nach benötigten Hilfen, haben Sie kein Maß für die Angemessenheit dieser Hilfen.

Das mögliche Absageschreiben an einen schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber muss zwingend einen Absagegrund enthalten. Liegt der Grund im Eignungstest wäre die Formulierung „…die im Eignungstest gezeigten Leistungen reichen nicht aus…“ ausreichend.

Die im Jahr 2009 aufgetretenden Behinderungen bei vom IfP getesteten Bewerbern lassen sich wie folgt kategorisieren:


Mit Ausnahme von Sprach- und Hörbehinderten werden die Anamnesen in der Regel telefonisch durchgeführt. Als Ergebnis stellt die psychologische Fachkraft aus unseren circa 80 Erleichterungsmaßnahmen diejenigen zusammen, die es dem Bewerber ermöglichen, weitgehend barrierefrei an dem Test teilzunehmen.

Eine Auswahl der häufigsten Erleichterungen bei der Testdurchführung:

In der Aufgabendarbietung:

  • Normale Größe farbig
  • Normale Größe schwarzweiß
  • Auditive Testteile visuell darbieten
  • Großschriftversion
  • Version für Lesegeräte
  • Auditive Testversion
  • Ohne Figurentest
  • Mit Gebärdendolmetscher

In der Steuerung:

  • Großgruppe   
  • Kleingruppe   
  • Einzelgruppe
  • hallarmer Raum erforderlich
  • Lippenlesen
  • Instruktionsverständnis überprüfen
  • Benötigt ebenerdigen Zugang, rollstuhlgerechten Arbeitstisch
  • Bringt Begleitperson für Toilettengang mit

Bei der Antwortdokumentation:

  • Normale Antwortbögen
  • Schwarz-weiße Antwortbögen
  • Vergrößert
  • Antwortdiktat
  • Ohne W60 Ankreuzungen
  • Handauswertung
  • Schreibt am PC

Beim Zeitbedarf:

  • Normale Zeit
  • Zeitverlängerung
  • Individuelle Zeit
  • Zusätzliche Pausen

Das Anamneseergebnis wird per E-Mail an die personalführende Stelle bzw. das Studieninstitut versendet und enthält:

  1. Hinweise zur Testplanung
  2. Hinweise zur Testdurchführung
  3. Hinweise zum Abstimmungsbedarf
  4. Testplan
  5. ggf. Kopie an Schwerbehindertenvertretung

Das Verfahren in dieser Form erhöht in erster Linie die Rechtssicherheit, bietet aber auch eine komfortable Handhabung für die Sachbearbeiter und produziert zufriedene Bewerber.

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